§ 3 FLAG regle den Familienbeihilfebezug hinsichtlich nichtösterr Staatsbürger. Der Beitrag untersucht die sachliche Rechtfertigung der diesbezüglich unterschiedlichen Behandlung von Asylberechtigten einerseits und subsidiär Schutzberechtigten andererseits am Maßstab von Art 1 Abs 1 BVG-Rassendiskriminierung. Unter Berücksichtigung steuer-, sozial-, asyl- und unionsrechtlicher Aspekte stehe dabei ua der Konnex zu Mindestsicherung bzw Grundversorgung im Fokus. Gewichtige Argumente sprechen im Rahmen dieser differenzierten Gesamtschau dafür, dass die derzeitige Gesetzeslage mit Gleichheitswidrigkeit belastet sei.