De lege lata sei in § 18 Abs 6 und 7 EStG ein Ausgleich von Verlusten über mehrere Perioden (Jahre) nur für betriebliche Einkünfte vorgesehen. Beiser zeigt die daraus resultierenden systematischen Inkonsistenzen und Sachwidrigkeiten und entwickelt eine systematisch und sachlich konsistente Lösung de lege ferenda.