Die Frage, ob nicht getilgte Verbindlichkeiten in das Abwicklungs-Endvermögen einer sich in Liquidation befindlichen Körperschaft iSd § 7 Abs 3 KStG Eingang finden und demnach Einfluss auf das steuerliche Ergebnis haben, ist in der jüngeren Vergangenheit in Literatur wie auch Verwaltungspraxis - und zwar insb auch ausgehend von der vorliegenden Konstellation der Insolvenz eines Gruppenmitglieds - Gegenstand zahlreicher Äußerungen gewesen. Die Verwaltungspraxis ist im explizit den gegenständlichen Beschwerdefall betreffenden "Salzburger Steuerdialog 2014" zum Ergebnis gelangt, dass Verbindlichkeiten kein Bestandteil des Abwicklungs-Endvermögens seien. Nun hat sich die Judikatur mit dieser Problematik befasst und die den Ansatz von Verbindlichkeiten verneinende Rechtsansicht des BMF im Anlassfall zum "Salzburger Steuerdialog 2014" in erster Rsp bestätigt.