Vergleiche man die Ertragsbesteuerung des ausgeschütteten Gewinns aus einer GmbH mit dem Nettoeinkommen bei Einzelunternehmen, sei die GmbH erst bei einem Einkommen von rund 285.000 € vorteilhaft. Diese häufig publizierte Aussage sei irreführend.
Vergleiche man die Ertragsbesteuerung des ausgeschütteten Gewinns aus einer GmbH mit dem Nettoeinkommen bei Einzelunternehmen, sei die GmbH erst bei einem Einkommen von rund 285.000 € vorteilhaft. Diese häufig publizierte Aussage sei irreführend.