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Vermietung, Fruchtgenuss und Baurecht im Licht der Markteinkommenserzielung - Wem sind welche Einkünfte zuzurechnen?

Steuerrecht aktuellUniv.-Prof. Dr. Reinhold BeiserÖStZ 2017/835ÖStZ 2017, 588 Heft 22 v. 30.11.2017

Die ertragsteuerrechtliche Einordnung einer Markteinkommenserzielung in die sieben Einkunftsarten des EStG und die Bestimmung der Einkunftserzieler wird bei Fruchtgenuss und Baurechten auf Basis von Fallbeispielen analysiert. Systemkonsistente Lösungen werden gesucht.

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