UStG: § 17 Abs 1
VwGH 28. 6. 2017, Ro 2015/15/0045
Das Unionsrecht (Art 66 der MwStSystRL) räumt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, im nationalen Recht für bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen zu normieren, dass der Steueranspruch erst bei der Vereinnahmung des Preises entsteht (sog Ist-Besteuerung). Das dabei dem nationalen Gesetzgeber eingeräumte Ermessen ist allerdings nicht unbegrenzt.