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Vorbehaltene Nutzungsrechte sind außergewöhnliche Verhältnisse iSd § 26 Abs 3 GGG (Leyrer, SWK 25/2017, S. 1099)

Artikelrundschau September 2017 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöGBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/830ÖStZ 2017, 578 Heft 21 v. 20.11.2017

Seit der Grundbuchsgebührennovelle (GGN) werde die Gebühr für die Eintragung von Eigentumsrechten vom Verkehrswert der Liegenschaft bemessen. Der VwGH hatte kürzlich zu entscheiden, ob vorbehaltene Nutzungen die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Gerichtsgebühren erhöhen (VwGH 30. 3. 2017, Ra 2016/16/0037).

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