Gewährten Tageszeitungen ihren Print-Abonnenten als Abnehmern von Druckwerkslieferungen unentgeltlich einen elektronischen Online-Zugang zur Tageszeitung als pdf-Download, sei die Druckwerkslieferung die Hauptleistung und der unentgeltliche Onlinezugang eine unselbstständige Nebenleistung. Das Entgelt für die Druckwerkslieferung (samt akzessorischem Onlinezugang) sei somit mit 10 % USt zu erfassen.