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FG Köln: EuGH-Vorlage zur Missbrauchsvermeidungsvorschrift § 50d Abs 3 EstG (Eversloh, RdW 2017/479, S. 658)

Artikelrundschau September 2017 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/811ÖStZ 2017, 576 Heft 21 v. 20.11.2017

§ 50d Abs 3 EStG solle verhindern, dass Steuerpflichtige, die selbst die Befreiung oder Ermäßigung/Erstattung von Kapitalertragsteuer oder Abzugssteuern gem § 50a EStG nicht beanspruchen könnten, sich diese Entlastungen auf Umwegen verschaffen, indem sie zu diesem Zweck eine ausländische Gesellschaft zwischenschalten. Der Beschluss des FG Köln vom 17. 5. 2017, 2 K 773/16, betrifft ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Frage der Vereinbarkeit des § 50d Abs 3 EStG in der aktuellen Fassung mit der Niederlassungsfreiheit und der Mutter-Tochter-Richtlinie. Im Beitrag werden der Vorlagebeschluss und die tragenden Erwägungen sowie die praktischen Folgen dargestellt.

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