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Steuerliche Nutzungsdauer von Baugeräten

Info aktuellFinanzverwaltungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2017/801ÖStZ 2017, 550 Heft 21 v. 20.11.2017

Nach wiederholten Verlängerungen der "ÖBGL 2009-Übergangsregelung" (siehe zuletzt ÖStZ 2017/135) ist ab 2018 nun die neue Österreichische Baugeräteliste 2015 als Grundlage für die Festsetzung der AfA heranzuziehen:

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