EStG: § 67 Abs 4
VwGH 26. 4. 2017, Ro 2015/13/0020
Eine von einem Rechtsanwalt nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters aufgrund der Satzungen der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer im Jahr 2012 in Anspruch genommene 50%ige Abfindung der Zusatzpension unterliegt der in § 67 Abs 4 letzter Satz erster Teilstrich EStG vorgesehenen Steuersatzbegünstigung.