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Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten (Arzthaftungsprozess für behindertes Kind)

JudikaturDr. Josef FuchsÖStZ 2017/797ÖStZ 2017, 544 Heft 20 v. 25.10.2017

EStG: § 34 Abs 1 und 7

VwGH 26. 7. 2017, Ro 2016/13/0026

Ein gegen eine Krankenanstalt geführter Prozess betreffend Haftung für die der Tochter entstandenen Folgekosten einer (verfehlten) medizinischen Behandlung und ua die künftigen, lebenslangen Pflege- und Rehabilitationsmaßnahmen (die mittlerweile großjährige Tochter ist seit einem Krankenhausaufenthalt in ihrer Kindheit zu 100 % behindert) kann (eine notwendige und zweckmäßige Prozessführung vorausgesetzt) beim Unterhaltsverpflichteten zu einer außergewöhnlichen Belastung iS des § 34 Abs 7 Z 4 EStG führen. Die Tragung der Prozesskosten zur Durchsetzung des krankheitsbedingten Sonderbedarfes der Tochter beruht nicht nur auf sittlichen, sondern auch auf rechtlichen Gründen.

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