EStG: § 34 Abs 1 und 7
VwGH 26. 7. 2017, Ro 2016/13/0026
Ein gegen eine Krankenanstalt geführter Prozess betreffend Haftung für die der Tochter entstandenen Folgekosten einer (verfehlten) medizinischen Behandlung und ua die künftigen, lebenslangen Pflege- und Rehabilitationsmaßnahmen (die mittlerweile großjährige Tochter ist seit einem Krankenhausaufenthalt in ihrer Kindheit zu 100 % behindert) kann (eine notwendige und zweckmäßige Prozessführung vorausgesetzt) beim Unterhaltsverpflichteten zu einer außergewöhnlichen Belastung iS des § 34 Abs 7 Z 4 EStG führen. Die Tragung der Prozesskosten zur Durchsetzung des krankheitsbedingten Sonderbedarfes der Tochter beruht nicht nur auf sittlichen, sondern auch auf rechtlichen Gründen.