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Außergewöhnliche Belastung, Bulimie

JudikaturDr. Josef FuchsÖStZ 2017/796ÖStZ 2017, 544 Heft 20 v. 25.10.2017

EStG: § 34 Abs 1

VwGH 31. 5. 2017, Ro 2015/13/0023

Besteht infolge eines komplexen Krankheitsgeschehens mit mehrmaligen täglichen Ess-Brechattacken (Bulimie) ein daraus resultierender erhöhter Nahrungsmittelbedarf (um dem Körper den lebensnotwendigen Nährwert zuzuführen), kann dieser als "unmittelbares Symptom" der Krankheit als außergewöhnliche Belastung nach § 34 Abs 1 EStG Berücksichtigung finden.

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