EStG: § 34 Abs 1
VwGH 31. 5. 2017, Ro 2015/13/0023
Besteht infolge eines komplexen Krankheitsgeschehens mit mehrmaligen täglichen Ess-Brechattacken (Bulimie) ein daraus resultierender erhöhter Nahrungsmittelbedarf (um dem Körper den lebensnotwendigen Nährwert zuzuführen), kann dieser als "unmittelbares Symptom" der Krankheit als außergewöhnliche Belastung nach § 34 Abs 1 EStG Berücksichtigung finden.