EStG: § 25 Abs 1 Z 3 lit e
VwGH 31. 5. 2017, Ra 2016/13/0013
Die mit dem BudgetbegleitG 2009, BGBl I 2009/52, eingeführte Bestimmung des § 25 Abs 1 Z 3 lit e EStG begrenzt die Zuordnung von Rückzahlungen von Versicherungsbeiträgen zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit mit den seinerzeit als Sonderausgaben gemäß § 18 EStG abgesetzten Beiträgen. Diese "negativen Sonderausgaben" bilden auch die Obergrenze für den Ansatz dieser nichtselbstständigen Einkünfte (vgl idS VwGH 7. 7. 2011, 2007/15/0155, zu Rückzahlungen der vorliegenden Art vor der Gesetzesnovelle). Von der Pensionsversicherungsanstalt bei der Rückzahlung bezahlte Aufwertungsbeträge nach § 70b Abs 3 ASVG sind demnach nicht der Bestimmung des § 25 Abs 1 Z 3 lit e EStG subsumierbar.