EStG: § 16 Abs 1 (§ 20)
VwGH 1. 6. 2017, Ra 2015/15/0070
Für die Frage der Abziehbarkeit von Schadenersatzleistungen als Erwerbsaufwendungen ist entscheidend, ob das Fehlverhalten der betrieblichen/beruflichen Sphäre zuzuordnen ist; kann eine private Veranlassung lediglich nicht ausgeschlossen werden, ist daraus noch nicht ableitbar, dass ein Fehlverhalten als außerhalb der beruflichen Sphäre gelegen anzunehmen wäre (vgl zB VwGH 30. 10. 2014, 2011/15/0137).