EStG: § 10 Abs 7
VwGH 1. 6. 2017, Ro 2016/15/0024
Während der "Grundfreibetrag" nach § 10 EStG (in der für das Streitjahr 2011 anwendbaren Fassung BGBl I 2011/76) von Amts wegen zu berücksichtigen ist, ist der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag nach § 10 Abs 7 EStG geltend zu machen.