Seit dem Jahr 2001 bestehe die Möglichkeit, die Beitragsgrundlage nicht nur basierend auf dem Einheitswert berechnen zu lassen, sondern alternativ die steuerlichen Einkünfte für die Berechnung der Beiträge in der KV, UV und PV heranzuziehen. Vor allem bei Betrieben mit hohen Hektarsätzen könne die Beitragsgrundlagenoption von Vorteil sein. Der Beitrag stellt die wesentlichen Punkte der Beitragsgrundlagenoption sowie zwei wesentlichen Punkte der Beitragsgrundlagenoption sowie zwei Vergleichsbeispiele als Entscheidungsgrundlage dar.