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Auf der Strecke bleibt die Wirtschaftlichkeit (Schauer, SWK 22/2017, S. 998)

ArtikelrundschauGesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/786ÖStZ 2017, 541 Heft 20 v. 25.10.2017

Obwohl das Haushaltsrecht des Bundes zwischen dem Finanzierungshaushalt und dem Ergebnishaushalt differenziert, die gleichrangig zu beachten wären, orientierten sich Politik, Verwaltung und mediale Öffentlichkeit weiterhin primär am Saldo der Finanzierungsrechnung (dem Budgetdefizit) und würden dem Saldo der Ergebnisrechnung, der die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns und damit die jährliche Substanzveränderung aufzeigt, keine gebührende Beachtung beimessen.

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