Obwohl das Haushaltsrecht des Bundes zwischen dem Finanzierungshaushalt und dem Ergebnishaushalt differenziert, die gleichrangig zu beachten wären, orientierten sich Politik, Verwaltung und mediale Öffentlichkeit weiterhin primär am Saldo der Finanzierungsrechnung (dem Budgetdefizit) und würden dem Saldo der Ergebnisrechnung, der die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns und damit die jährliche Substanzveränderung aufzeigt, keine gebührende Beachtung beimessen.