Während das VPDG und die VPDG-DV recht detailliert regeln, wie Geschäftseinheiten mit Umsatzerlösen über 50 Mio € bzw mit konsolidierten Umsatzerlösen über 750 Mio € ihren Dokumentationsverpflichtungen für Verrechnungspreiszwecke nachzukommen haben, würden Klein- und Mittelbetriebe, die unter diesen Umsatzgrenzen liegen, weiterhin im Dunkeln tappen, wenn es um die Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation geht.