Im Beitrag wird untersucht, ob ein für Zwecke der Verlustberücksichtigung als kapitalistischer Mitunternehmer iSd § 23a Abs 2 EStG geltender Mitunternehmer aufgrund derselben mitunternehmerischen Beteiligung eine Erwerbstätigkeit iSd § 37 Abs 5 Z 3 EStG ausüben könne. Es stelle sich in diesem Zusammenhang die Frage, inwieweit bei Aufgabe oder Veräußerung eines solchen Mitunternehmeranteils die Steuersatzbegünstigung nach § 37 Abs 5 Z 3 EStG in Anspruch genommen werden könne.