Der VfGH habe das Abzugsverbot nach § 20 Abs 2 iVm § 30a Abs 1 EStG und die Begrenzung des Verlustausgleichs nach § 30 Abs 7 EStG zum Gegenstand eines Gesetzesprüfungsverfahrens erhoben. Beiser prüft die Sachlichkeit und die Systemkonsistenz dieser Regelungen im Licht des Leistungsfähigkeitsprinzips und des objektiven Nettoprinzips.