Im Zusammenhang mit den Änderungen bei der Spendenbegünstigung in den Jahren 2015 und 2016 ergäbe sich eine Reihe von Fragestellungen. Diese beträfen ua die Anforderungen an Kunst- und Kultureinrichtungen im Zusammenhang mit der Antragstellung für die erstmalige Zuerkennung der Spendenbegünstigung sowie die Rückwirkungen der Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Spendendatenübermittlung auf die Spendenbegünstigung der betroffenen Körperschaften.