Nach Seydl sollen Gastarbeiter/-innen nicht nach § 103 EStG begünstigt werden. Diese Auffassung widerspreche dem Gesetzestext, der unionsrechtlichen Freizügigkeit der Arbeitnehmer sowie der Niederlassungsfreiheit. Ein Ausschluss zeitlich begrenzter Arbeiten in den von § 103 EStG geförderten Bereichen sei teleologisch und sachlich inkonsistent. Die Zuzugsbegünstigungsverordnung sei daher als gesetzwidrig aufzuheben und neu zu konzipieren.