Ferienwohnungen gewinnen als Kapitalanlagen in Phasen unvorhersehbarer Entwicklungen auf dem Wertpapiermarkt als auf durchschnittlichem Niveau weitgehend beständige Veranlagungsformen zyklisch an Bedeutung. Die unternehmerische Nutzung der Ferienwohnung berechtigt dem Grunde nach zum Vorsteuerabzug. Die teilweise private Verwendung des Wohnraums bewirkt insoweit einen Vorsteuerausschluss. Die Grenzziehung zwischen unternehmerischer und privater Nutzung verursacht regelmäßig Schwierigkeiten.