vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kundmachung der Bausparprämie 2018

Info aktuellFinanzverwaltungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2017/767ÖStZ 2017, 522 Heft 20 v. 25.10.2017

Gem § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2018 unverändert 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge. Erlass des BMF 13. 10. 2017, BMF-010222/0091-IV/7/2017.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte