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Zinsenersparnis 2018 aus Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen

Info aktuellFinanzverwaltungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2017/766ÖStZ 2017, 522 Heft 20 v. 25.10.2017

Der Prozentsatz, der gem § 5 Sachbezugswerteverordnung iVm § 3 Abs 1 Z 20 EStG als Zinsenersparnis aus unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen über 7.300 € für den übersteigenden Betrag anzusetzen ist, beträgt für das Kalenderjahr 2018 0,5 %. Erlass des BMF 13. 10. 2017, BMF-010222/0092-IV/7/2017.

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