Mit dem AbgÄG 2015 wurden die steuerlichen Rahmenbedingungen für Einlagenrückzahlungen und offene Ausschüttungen neu geregelt. Das BMF legt im nun vorliegenden 55-seitigen Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass ("Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs 12 EStG") seine Rechtsansicht zur Auslegung von § 4 Abs 12 EStG idF BGBl I 2015/163 dar. Zudem werden mit diesem Erlass der bisherige Einlagenrückzahlungserlass vom 31. 3. 1998, 06 0257/1-IV/6/98, und die bisherige Information des BMF zur erstmaligen Ermittlung des Stands der Innenfinanzierung von Kapitalgesellschaften vom 4. 11. 2016, BMF-010203/0359-VI/6/2016, aufgehoben. Die Rechtsansicht des BMF zu den Auswirkungen von Umgründungen auf die Innenfinanzierung gemäß der Innenfinanzierungsverordnung (IFVO), BGBl II 2016/90, wird in den Umgründungssteuerrichtlinien 2002 dargelegt und ist nicht Gegenstand dieses Erlasses.