vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Eingeschränkte Anwendbarkeit von § 39 Z 3 und 5 BAO bei Vereinen (Hammerl, RdW 2016/577, S. 780)

Artikelrundschau November 2016(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtBearbeiter: Dr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2017/18ÖStZ 2017, 38 Heft 1 und 2 v. 31.1.2017

Unter Sacheinlage iSd § 39 Z 3 und 5 BAO sei eine Einlage gegen Gewährung von Gesellschafterrechten zu verstehen. Daher sei § 39 Z 3 und 5 BAO, soweit er auf die Rückzahlung von eingezahlten Kapitalanteilen und geleisteten Sacheinlagen Bezug nehme, auf Vereine nicht anwendbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!