Die Ausführung steuerpflichtiger Umsätze im EU-Ausland berechtige zum anteiligen Vorsteuerabzug im Inland, da die Vorsteueraufteilung umsatz- und nicht betriebsbezogen zu erfolgen hat. Lasse sich diese Vorsteuer ermitteln?
Die Ausführung steuerpflichtiger Umsätze im EU-Ausland berechtige zum anteiligen Vorsteuerabzug im Inland, da die Vorsteueraufteilung umsatz- und nicht betriebsbezogen zu erfolgen hat. Lasse sich diese Vorsteuer ermitteln?