Für Unternehmen, die an der Börse notieren, bestünden im Anwendungsbereich des Common Reporting Standard (CRS) sowie des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) einige Erleichterungen. Im Ergebnis bestünden sowohl für börsenotierte Gesellschaften als auch für ihre Aktionäre keine Meldepflicht von Kontodaten nach CRS und FATCA. Die Autoren untersuchen, inwiefern sich die Voraussetzungen für das Vorliegen eines börsenotierten Unternehmens im Anwendungsbereich der erwähnten Rechtsvorschriften decken und welche Unterschiede im Detail bestehen.