vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Welche Informationen über nicht einbezogene Unternehmen müssen Konzernabschlüsse nach § 245a UGB enthalten? (Altenburger, RWZ 2017/50, S. 236)

Artikelrundschau Juli 2017 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/718ÖStZ 2017, 489 Heft 18 v. 5.10.2017

Die aufgeworfene Frage stelle sich seit der Herstellung der bestehenden Grundstruktur des § 245a UGB durch das Rechnungslegungsänderungsgesetz (ReLÄG) 2004, ihre Beantwortung sei aber wegen einer Neuregelung durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz (RÄG) 2014 erheblich schwieriger geworden. Sie bilde den Hauptdiskussionspunkt bei der Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme 21 "Die Aufstellung von IFRS-Konzernabschlüssen nach § 245a UGB" zur Anpassung an das RÄG 2014.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!