Die aufgeworfene Frage stelle sich seit der Herstellung der bestehenden Grundstruktur des § 245a UGB durch das Rechnungslegungsänderungsgesetz (ReLÄG) 2004, ihre Beantwortung sei aber wegen einer Neuregelung durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz (RÄG) 2014 erheblich schwieriger geworden. Sie bilde den Hauptdiskussionspunkt bei der Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme 21 "Die Aufstellung von IFRS-Konzernabschlüssen nach § 245a UGB" zur Anpassung an das RÄG 2014.