Mit dem Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) sei im UGB erstmals die Möglichkeit geschaffen worden, latente Steuern aus Verlustvorträgen zu aktivieren. Die damit verbundenen Steuerentlastungen in Form verminderter Steuerzahlungen in der Zukunft unterliege naturgemäß Unsicherheiten, die einige Fragestellungen in Theorie und Praxis aufwerfen.