Durch das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014, BGBl I 2015/22 (RÄG 2014) seien die Bestimmungen über latente Steuern im § 198 Abs 9 und 10 UGB grundlegend geändert worden. Das AFRAC habe sich in seiner Stellungnahme 302 ausführlich mit der Bilanzierung latenter Steuern im unternehmensrechtlichen Abschluss beschäftigt. Über Personengesellschaften findet sich darin aber nur eine einzige Rz (Rz 43), die Erläuterungen dazu umfassen ebenfalls nur drei Seiten.