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Latente Steuern bei gesellschaftsrechtlichen Ergebnisabführungsverträgen. Zu den Übergangsregelungen für unversteuerte Rücklagen nach dem RÄG 2014 (Höltschl/Stückler, RdW 2017/384, S. 525)

Artikelrundschau Juli 2017 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/704ÖStZ 2017, 488 Heft 18 v. 5.10.2017

Mit Inkrafttreten des RÄG 2014 bestehe gem § 198 Abs 9 und 10 UGB die Verpflichtung zur Bilanzierung latenter Steuern. Der Beitrag untersucht, wie die in den unversteuerten Rücklagen enthaltenen passiven latenten Steuern bei Vorliegen eines Ergebnisabführungsvertrags im Jahresabschluss abzubilden sind.

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