EStG: § 2 Abs 2 (§ 28)
VwGH 27. 6. 2017, Ra 2017/13/0029
Ein Stpfl, der eine Vermietungstätigkeit vorzeitig einstellt, hat nach der Judikatur zwar den Beweis zu führen, dass seine ursprüngliche Planung auf die Aufrechterhaltung der Tätigkeit (zumindest) bis zum Erreichen eines Gesamteinnahmenüberschusses iSd § 2 Abs 4 LVO abgestellt war und sich der Entschluss zur vorzeitigen Einstellung erst nachträglich ergeben hat (vgl bspw VwGH 24. 6. 2010, 2006/15/0343).