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Vergleichsgebühren ohne Vergleich? - das Legalitätsprinzip im Gebührenrecht (Beiser, ÖStZ 2017/464, S. 310)

Artikelrundschau Juli 2017 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöGBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/676ÖStZ 2017, 454 Heft 17 v. 4.9.2017

Vergleiche bereinigen streitige oder zweifelhafte Rechte durch ein wechselseitiges Nachgeben. Davon zu unterscheiden sei die konstitutive Begründung eines neuen Rechtsverhältnisses durch eine Willenseinigung der Vertragspartner im Rahmen der Privatautonomie. Soweit die Eheleute ihre Ehe im Einvernehmen (ohne Streit und Zweifel) regeln, liege kein Vergleich vor, die Vorschreibung einer Vergleichsgebühr sei gesetzlich nicht gedeckt.

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