Kfz mit Null Emission berechtigen zum Vorsteuerabzug, weil sie - kraft gesetzlicher Ausnahme von der ansonsten geltenden gesetzlichen Fiktion und dem Vorsteuerausschluss - zum Unternehmen gehören. Bei niedrigeren Anschaffungskosten als 80.000 € komme es zwar zu einer Eigenverbrauchsbesteuerung hinsichtlich der nicht angemessenen Anteile, dies vermöge jedoch an der Nettogrenze nichts zu ändern. Kfz mit Null-CO2-Ausstoß könnten somit beitragen, die Umwelt zu schonen und Steuern zu sparen.