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Der Steuerfall Tesla (Wolf, SWK 20-21/2017, S. 934)

Artikelrundschau Juli 2017 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/674ÖStZ 2017, 453 Heft 17 v. 4.9.2017

Kfz mit Null Emission berechtigen zum Vorsteuerabzug, weil sie - kraft gesetzlicher Ausnahme von der ansonsten geltenden gesetzlichen Fiktion und dem Vorsteuerausschluss - zum Unternehmen gehören. Bei niedrigeren Anschaffungskosten als 80.000 € komme es zwar zu einer Eigenverbrauchsbesteuerung hinsichtlich der nicht angemessenen Anteile, dies vermöge jedoch an der Nettogrenze nichts zu ändern. Kfz mit Null-CO2-Ausstoß könnten somit beitragen, die Umwelt zu schonen und Steuern zu sparen.

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