Auf dem Gebiet der Umsatzsteuer sei der EuGH die treibende Kraft, um in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten eine einheitliche Anwendung der Prinzipien sowie der Rechte der Steuerpflichtigen sicherzustellen. Im Bereich umsatzsteuerlicher Formpflichten zeige sich, dass in Ö Anpassungsbedarf bestehe. Rechnung oder Buchnachweis würden in der Rsp des VwGH unterschiedlich gehandhabt, wohingegen die Rsp des EuGH ein einheitliches Bild zeichne.