Grundstücksvermietungen für Wohnzwecke unterliegen dem ermäßigten USt-Satz. Erfolgt die Grundstücksvermietung durch eine KöR, sei für die umsatzsteuerliche Anerkennung der Grundstücksvermietung auf das Vorliegen eines zivilrechtlich anzuerkennenden Bestandsvertrags abzustellen. Dies habe der VwGH erst kürzlich bestätigt. Die Autoren analysieren neben den Begriffen der Vermietung und des Grundstücks auch den Begriff der Wohnzwecke und problematisieren die nationale Ausgestaltung der umsatzsteuerpflichtigen Grundstücksvermietung für Wohnzwecke.