Das Nicht-Verständnis steuerrechtlicher Bestimmungen trage wohl dazu bei, dass Abgabenpflichtige fallweise nicht mit ihren Steuerbescheiden einverstanden seien. Immer wieder müssetn die zuständigen Finanzbeamten - als Vollzieher des Rechts - unter den Unmutsäußerungen unzufriedener und erboster Bescheidadressaten leiden. Aber was muss ein Behördenorgan tatsächlich tolerieren? Die Verhängung einer Ordnungsstrafe aufgrund der Bezeichnung einer Behördenleiterin als "vertrottelte Idiotin" ist für jedermann verständlich. Doch darf ein - womöglich wirklich langsam arbeitender - Sachbearbeiter ungestraft als "Schlafmütze" bezeichnet werden?