Immer wieder langen Anbringen bei Abgabenbehörden ein, die per E-Mail oder per E-Fax versendet wurden. Während die Frage der Zulässigkeit eines E-Mail-Anbringens mittlerweile geklärt sei und die Behörde solche Eingaben nicht zu beachten brauche, sei es fraglich, ob dies auch für jedes E-Fax gelte.