Die Verwertung von betrieblichen Verlusten vergangener Veranlagungszeiträume
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sei ein Thema, das sowohl materielles Recht als auch Verfahrensrecht tangiere. Aufgrund der Festsetzungsverjährung stelle sich bei Fällen in Verbindung mit Feststellungsbescheiden die Frage, wie verfahrensrechtlich vorzugehen sei, um die Höhe des Verlustabzugs bei der Einkommensteuerveranlagung im Jahr der Verwertung materiell richtigzustellen.