In Anlehnung an das BEPS-Programm der OECD habe die Kommission mit einem eigenen Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Steuervermeidung reagiert, dessen Kernstück die Anti-Missbrauchs-RL bilde. Eine genauere Prüfung dieser Richtlinie zeige jedoch, dass ihre Hauptbestandteile (Zinsbeschränkungsregel, Ausstiegsbesteuerung und CFC-Regel) entweder mit den Grundfreiheiten unvereinbar seien oder im Zusammenspiel mit der Mutter-Tochter-Richtlinie unwirksam blieben.