Die im Juli 2016 veröffentlichte Anti-BEPS-Richtlinie enthalte eine auf den EU-Raum beschränkte Regelung zur Vermeidung von Inkongruenzen durch hybride Gestaltungen. Mittlerweile habe die Kommission einen Vorschlag zur Erweiterung der Regelung auf Drittstaatssachverhalte vorgelegt und darauf aufbauend die Anti-BEPS-RL II veröffentlicht, welche die die bisher vorhandenen Regelungen für hybride Gestaltungen ersetze und massiv ausdehne.