Die Autoren erarbeiten Leitlinien zur steuerlichen Anerkennung ausländischer Holdinggesellschaften und führen aus, unter welchen Bedingungen eine ausländische Holdinggesellschaft als Zurechnungssubjekt anerkannt werden müsse und der Einsatz einer Holding nicht als Missbrauch zu qualifizieren sei. Dies solle der Fall sein, wenn die Einhaltung der relevanten Kriterien entsprechend dokumentiert werde.