Mit 1. 1. 2017 sei das Bundesgesetz zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzmarkt (Finanzmarkt-Geldwäschegesetz - FM-GwG) in Kraft getreten. Die Vorschriften zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, die für Kredit- und Finanzinstitute schon vor dem 1. 1. 2017 gegolten hätten, würden nun im FM-GwG zusammengezogen. Das solle nicht nur für die die Einhaltung der Vorschriften überprüfende FMA eine einheitliche gesetzliche Grundlage schaffen, sondern auch den Normunterworfenen bei der Einhaltung der Vorschriften helfen.