Werde ein freier Dienstvertrag zwischen den Parteien abgeschlossen, so führe dies nicht immer zu einer Pflichtversicherung nach dem ASVG. Laut Ansicht der Finanzverwaltung sei auch bei jenen freien Dienstverträgen, die bspw eine Pflichtversicherung nach dem GSVG begründen, Kommunalsteuer abzuführen. Der VwGH habe sich jüngst so einen Fall angesehen (VwGH 26. 1. 2017, Ro 2016/15/0022).