Syndikatsverträge seien im Regelfall als GesbR zu qualifizieren und daher von der GesbR-Reform betroffen. Besondere Probleme bereite in der Praxis das Verbot des Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts bei unbefristeten GesbR.
Syndikatsverträge seien im Regelfall als GesbR zu qualifizieren und daher von der GesbR-Reform betroffen. Besondere Probleme bereite in der Praxis das Verbot des Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts bei unbefristeten GesbR.