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Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Renner, SWK 16/2017, S. 762)

Artikelrundschau Juni 2017Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/622ÖStZ 2017, 425 Heft 15 und 16 v. 24.8.2017

Einkünfte werden jener Person zugerechnet, welche die Einkunfteerzielung nach eigenem Dafürhalten gestaltet und die anfallenden Aufwendungen trägt. Dieser Grundsatz sei häufig auch bei Fruchtgenussbestellungen von Relevanz. Ein bloßes Aufrechterhalten eines bestehenden Mietvertrags stelle aber keine Eigeninitiative und damit kein Unternehmerrisiko des Fruchtgenussberechtigten dar.

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