vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der Grundstückswert nach den Immobiliendurchschnittspreisen der Statistik Österreich (Denk, taxlex 6/2017, S. 201)

Artikelrundschau Juni 2017Gebühren und Verkehrsteuern, Glücksspiel, Bewertung, NeuFöGBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/618ÖStZ 2017, 424 Heft 15 und 16 v. 24.8.2017

Der Grundstückswert bilde die Mindestbemessungsgrundlage der GrESt: Er könne entweder anhand der Pauschalwertmethode oder eines geeigneten Immobilienpreisspiegels ermittelt werden, sofern nicht ein niedrigerer gemeiner Wert nachgewiesen werde (§ 4 Abs 1 GrEStG). Die Durchschnittspreise der Bundesanstalt Statistik Österreich könnten aber nur dann angewendet werden, wenn das Grundstück den Kategorien der Durchschnittspreise zuordenbar und im Ausmaß von mehr als 50 % für Wohnzwecke geeignet sei; gewerblich genutzte Immobilien (zB Büro, Einzelhandel) könnten damit grds nicht bewertet werden. Durch die pauschale Berücksichtigung wertbeeinflussender Merkmale werde die Übertragung höherwertiger Grundstücke in bedenklicher Weise begünstigt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!